Mietkühler, Inh. Leonhard Müller
1. Allgemeines
Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug ohne äußerlich erkennbare Mängel mit komplettem Zubehör (Adapterkabel, Schlüssel, Kurbel für Stützen, Diebstahlsicherung
und Unterlegkeile) übernimmt. Von dem einwandfreien Zustand der Bereifung und des Aufbaus hat sich der Mieter persönlich zu überzeugen. Eine Einweisung in die Handhabung des Fahrzeugs fand bei
der Übergabe oder vorab telefonisch statt. Die Benutzung des angemieteten Anhängers bleibt auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Dem Mieter ausgehändigte Papiere, Schlüssel und weiteres
sind bei der Rückgabe unaufgefordert zurück zu geben. Die Angaben des Mieters zur Person, Benutzungsumfang und Dauer, sowie seine Zahlungsfähigkeit, müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
Sie sind ausdrücklich Voraussetzung für die Anmietung eines Anhängers. Die Weitervermietung des Anhängers oder die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte Personen ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters genehmigt. Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher Art, so haftet hierfür der Mieter, sowie und insbesondere der nicht berechtigte Fahrer.
Verstößt der Mieter gegen die Abmachungen und Bestimmungen dieses Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zu nehmen. Dies
gilt für den Fall unzureichender Fahrpraxis, aber auch wenn sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluss des Vertrages herausstellt. Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder
ergänzen, sind nur in schriftlicher Form gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.
2. Betrieb, Wartung, Störung
Das Bekleben oder Beschriften der Anhänger ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Die Anhänger
sind pfleglich zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im Kfz-Schein angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden.
Bei Störung oder Schäden ist sofort der Vermieter persönlich fernmündlich zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen,
die zu Kosten führen, so hat er diese selbst zu tragen. Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen. Bei Kühlanhängern ist für eine
ausreichende Stromzufuhr zu sorgen. Die Absicherung muss mindestens 16 A und die Kabellänge darf höchstens 20m betragen. Es dürfen zum Betrieb keine Kabeltrommeln benutzt werden, wenn nicht das
komplette Kabel abgerollt wird.
3. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Bergungs- und Rückführungskosten, für Sachverständigenkosten und Reparaturkosten in voller Höhe. Ist eine Innenreinigung zur Weitervermietung
des Mietgegenstandes notwendig, wird dem Mieter eine Pauschale von 50,00 € berechnet. Genauso haftet der Mieter für alle, durch eine Verletzung der Verkehrsvorschriften, entstandenen Gebühren und
Kosten. Bei Verlust an jeglichen Mietgegenständen haftet der Mieter, genauso für alle Beschädigungen, die während des Mietzeitraumes verursacht werden
und für das Handeln eines von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs schuldet der Mieter dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung für jeden
angefangenen Tag. Darüber hinaus haftet der Mieter für alle dem Vermieter aus der verspäteten Rückgabe entstandenen Schäden.
4. Ladegut / Gepäck / Gegenstände
Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeder Haftung für Schäden oder Verluste an Gegenständen, die mit dem Anhänger befördert, bzw. in diesem gelagert
werden. Der Mieter sorgt selbst für einschlägigen Versicherungsschutz des Ladeguts einschließlich Deckung des Ausfalls von Kühlaggregaten. Es besteht keine Gewähr auf eventuell mitgegebene
Spanngurte.
5. Haftung des Vermieters
Für die Übergabe eines funktionsfähigen, Haftpflicht- und Teilkasko- versicherten und der StVO entsprechend verkehrstauglichen Fahrzeuges haftet der Vermieter. Die
Haftung für unverschuldete Mängel gemäß § 536aI1.Alt BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung für Mängel gemäß § 536a,I2.Alt. BGB wird beschränkt auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
6. Versicherung
Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger besteht im
gesetzlichen Umfang. Der Anhänger ist nicht Vollkasko versichert.
7.
Mietzeit, Lieferkosten
Die angegebenen Übergabezeiten sind verbindlich einzuhalten.
Für Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters zur Weiternutzung persönlich einzuholen.
Für die Anlieferung und Rückholung werden die Kosten lt. aktueller Preisliste verrechnet.
8. Ersatzleistung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten Anhängers einen
Ersatzanhänger zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der
Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für
diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen
Der Mieter hat die Möglichkeit der Zahlung per
Vorkasse oder SEPA-Lastschrift.
Vorkasse: Der Rechnungsbetrag muss 10 Tagen vor Abholung/Anlieferung auf unserem Konto mit Kundennummer und Rechnungsnummer eingegangen sein.
Lastschrift: Der Rechnungsbetrag wird binnen 10 Tagen ab Abholung/Anlieferung von Ihrem Konto eingezogen.
10.
Sonstiges
Für das Befördern der Anhänger ist je nach Größe die Führerscheinklasse B bzw. BE absolute Voraussetzung. Hierfür haftet
ausschließlich der Mieter selbst. Ebenfalls muss das Zugfahrzeug über ausreichende Anhängelast verfügen. Vor dem
Beladen eines Kühlanhängers im Standbetrieb sind die Stützen auszufahren. Der Kühlanhänger sollte danach waagerecht stehen. Wird der Kühlanhänger beladen transportiert, ist die Ladung ausreichend zu sichern. Außerdem ist auf das zulässige Gesamtgewicht zu
achten. Alle Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen, haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der
Unterzeichner zum Abschluss des Mietvertrages, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und das deutsche Recht anzuwenden.
11.
Stornierungen
Der Mieter kann jederzeit vor dem Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Der Mieter muss den Rücktritt schriftlich erklären, maßgebend ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Als Rücktrittsgebühren werden verrechnet:
Bis 30 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises Bis 8 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
Ab 7 Tage vor dem Mietbeginn ist der volle Mietpreis fällig.
12.
Nichtigkeit
Bei Nichtigkeit einzelner Teile
dieses Vertrages bleiben die
anderen Teile dennoch rechtswirksam
MIETKÜHLER
Inh. Leonhard Müller Karl-Jatho-Weg
26
90411 Nürnberg
01577 4770000 oder
0176 43672326
info@mietkuehler.de
Öffnungszeiten:
Abholungen nur nach Terminabsprache!
Stand 03.01.2025