Der Gesetzgeber verlangt von allen Verkehrsteilnehmern, die Ware sowohl in geschlossenen als auch in offenen Fahrzeugen transportieren, eine hundertprozentige Ladungssicherung.
Die Kontrollen und auch Strafen im Straßenverkehr diesbezüglich werden bei Nichtbeachtung immer härter.
Sie möchten sicher und entspannt mit Ihrem Anhänger-Gespann fahren?
Dann sollten Sie folgendes wissen und beachten!
Sie dürfen auf deutschen Straßen mit einem Anhänger maximal 80 km/h schnell fahren.
Außerhalb unserer Grenzen gelten die Geschwindigkeitsregelungen der einzelnen Länder!
- Das ziehende Auto muss ABS haben.
- Die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Autos darf maximal 3500 kg betragen!
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Anhängelast des ziehenden Autos nicht übersteigen!
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Autos nicht übersteigen.
- Im Gespannbetrieb muss die größtmögliche Stützlast (Das Gewicht, das auf die Kugel drückt) gefahren werden. Da es zwei Stützlasten gibt, nämlich die vom Auto und die vom Anhänger, ist hier die kleinere der beiden Zahlen maßgebend!
- Die Gewichtsverhältnisse zwischen ziehendem Auto und Anhänger sind wie folgt vorgeschrieben:
- bei einem ungebremsten Anhänger rechnen Sie:
Leermasse Auto x 0,3 = maximale zulässige Gesamtmasse Anhänger
- bei einem gebremsten Anhänger rechnen Sie:
Leermasse Auto x 1,1 = maximale zulässige Gesamtmasse Anhänger
- Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Eigenverantwortung des Fahrers zu prüfen und ob alle Vorschriften eingehalten werden: Gewichte und deren Verhältnisse, Stützlasten, Reifenalter, ABS- Funktion u.s.w.
Klasse B-Inhaber dürfen folgende Gespanne fahren:
- Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse bis max. 750 kg
- Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zul. Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftfahrzeugs und die
Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht
größer ist als 3500 kg.
Klasse BE-Inhaber dürfen folgende Gespanne fahren:
- Gespanne bestehend aus Zugfahrzeugen bis max. 3500 kg Gesamtmasse und
Anhängern über 750 kg bis 3500 kg Gesamtmasse.
Um festzustellen wie viel Gewicht das Zugfahrzeug ziehen darf benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I.
Im alten Fahrzeugschein findet man die ungebremste und die gebremste Anhängelast unter:
Ziffer 28: Anhängelast kg bei Anhänger mit Bremse
Ziffer 29: Anhängelast kg bei Anhänger ohne Bremse
Ziffer 33: Erweiterungen bzw. Einschränkungen bezüglich Ziffer 28/29
In der Zulassungsbescheinigung I findet
man die ungebremste und die gebremste Anhängelast unter
Ziffer O.1 : technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
Ziffer O.2 : technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg
Ziffer 22 : Erweiterungen bzw. Einschränkungen bezüglich Ziffer O.1/O.2